Eine rechtliche Betreuung kommt in Betracht, wenn volljährige Menschen ihre Angelegenheiten in bestimmten Lebensbereichen nicht (mehr) eigenständig regeln können.
Bevor ein gesetzlicher Betreuer tätig werden kann, müssen spezifische Voraussetzungen vorliegen und mehrere Schritte durchlaufen werden. Der Prozess gliedert sich wie folgt:
Die nachfolgenden PDF-Dateien sind teilweise extern verlinkt und bieten weitergehende Informationen zum Thema der rechtlichen Betreuung und den Möglichkeiten der Vorsorge.
(Mit ausführlichen Informationen zur Vorsorgevollmacht)